Photos aus der Welt des Journalismus Logo Impressum
de
fr
it
 

Gesamtarbeitsvertrag 2000  
Der GAV 2000 ist vom Verlegerverband Schweizer Presse auf Juli 2004 gekündigt worden. Seine Bestimmungen bleiben aber über diesen Zeitpunkt hinaus gültig für alle Arbeitsverträge für die vom Arbeitgeber keine Änderungskündigung erfolgt.

Für jene Medien («Zürichsee-Zeitung», «Zürcher Unterländer», «Sarganser Länder», «Bote der Urschweiz», «Thurgauer Tagblatt», «Volksstimme Sissach», «Südostschweiz» sowie weitere kleinere Blätter), die nach Unterzeichnung des GAVs aus dem Arbeitgeberverband Schweizer Presse ausgetreten sind, gilt der GAV nach wie vor. Zu diesem Schluss kommt ein Bundesgerichtsentscheid. Begründung: Die Verlage waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Mitglieder beim Verband der Schweizer Presse, womit ein nachträglicher Austritt kein Freibrief ist für die Nichterfüllung einst eigegangener Verpflichtungen.

 

Details siehe unter www.impressum.ch/impressum/de/Geld-und-GAV/Vertrag-GAV.html

 

Weiterhin gilt: Impressum und comedia bekräftigen ihr Verhandlungsangebot - Aufruf an alle Verleger «guten Willens» 

   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
 
Agenda

Generalversammlung der Freien
Samstag, 29.Juni 2013
in St. Gallen
(genaues Programm wird noch bekanntgegeben)



impressum - die Schweizer Journalistinnen, Grand-Places 14a, Postfach, CH-1701 Freiburg. Tel. +41 (0)26 347 15 00, Fax +41 (0)26 347 15 09, Postkonto 17-6996-5
 © 2006 by impressum