8. Berufsorganisationen

Journalistinnen und Journalisten werden vertreten durch:

Diese drei Medienorganisationen haben sich 1995 auf das gemeinsame «Schweizer Berufsregister für Journalistinnen und Journalisten» (CH-BR) geeinigt. Dadurch wird die Berufsbezeichnung «Journalist BR» bzw. «Journalistin BR» dank einheitlicher Aufnahmekriterien und gemeinsamer Registerführung aufgewertet. Zusätzlich können sich Journalisten weiteren journalistischen Interessenverbänden anschliessen, zum Beispiel dem Verband Schweizer Fachjournalisten SFJ, dem Schweizer Klub für Wissenschaftsjournalismus SKWJ, dem Verband Schweizer Fachjournalisten SFJ sowie Verbänden von Sport-, Reisejournalisten usw.

Wer als freie Journalistin oder freier Journalist Mitglied einer Deutschschweizer impressum-Sektion ist, ist automatisch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Deutschschweiz der freien Berufsjournalistinnen und -journalisten von impressum. Freie impressum-Mitglieder in der Romandie sind automatisch Mitglied der Groupe de travail des journalistes (les journalistes libres romands).

Dienstleistungen, Vergünstigungen
Der grösste Vorteil der impressum-Mitgliedschaft ist die kostenlose Rechtsberatung, allenfalls bis vor Gericht.
impressum-Mitglieder profitieren von vielfältigen Vergünstigungen (Rabatte auf Zeitungsabonnemente, Flugreisen, Kreditkartengebühren, Automiete usw.).

Details finden sich unter https://www.die-freien.ch/services
sowie unter https://www.impressum.ch/services/verguenstigungen